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Der Kreis Groß-Gerau
 
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Kreisverwaltung: Bereiche: Wirtschaftliche Jugendhilfe: Übernahme von Kosten bei der Inanspruchnahme von Tagespflegefamilien
 
Unter welchen Voraussetzungen werden die Kosten für Tagespflege übernommen?

Liegen die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen vor (alleinerziehende Elternteile, die berufstätig sind oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen) werden auf Antrag und nach Prüfung der Tagespflegefamilie die Kosten der Tagespflege übernommen. Eine Prüfung, ob und in welchem Umfang sich die allein erziehenden Elternteile an den Kosten beteiligen können, erfolgt nach Vorlage entsprechender Unterlagen.
 
Kosten:
    Die Bearbeitung erfolgt kostenfrei.
Kontakt:
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
- Kreisjugendamt -
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau

Ansprechpartnerin:

Frau P. Wilhelm, Telefon (06152) 989 503, Zimmer 451, Telefax (06152) 624

Download:

Jugend und Schule
Antrag auf Aufnahme eines Tagepflegekindes
Antrag_auf_Aufnahme_eines_Tagespflegekindes2.pdf (321.79 KB / Acrobat PDF)

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