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Kreisverwaltung: Bereiche: Wirtschaftliche Jugendhilfe:
Übernahme von Beiträgen für den Besuch von Kindertagesstätten
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Wie ist das Verfahren bei einer Beantragung von Kindergartengebühren?
Nach Beantragung und Vorlage geeigneter Unterlagen (Nettoverdienstbescheinigung der letzten 12 Monate, Mietvertrag, Aufwendungen für Versicherungen usw.) wird geprüft, ob die wirtschaftliche Situation der Antragsteller eine Übernahme oder Bezuschussung der Kindergarten, -hort oder -tagesstättenbeiträge erforderlich werden lässt. Der Bewilligungszeitraum beträgt höchstens 12 Monate, Verlängerungsanträge sind rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu stellen.
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Kosten: |
Die Bearbeitung und Beratung sind kostenfrei.
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Kontakt: |
Kreisjugendamt Groß-Gerau Wilhelm-Seipp-Str. 4 64521 Groß-Gerau Ansprechpartnerin: Frau Y. Zitzmann, Zimmer 435, Telefon (06152) 989 216, Telefax (06152) 989 624 Frau S. Häfner, Zimmer 435, Telefon (06152) 989 216, Telefax (06152) 989 624
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