Ihr anliegenkreisverwaltungder kreis groß-gerauservicekontakt
 
home
aktuell
politik
ehrenamt
wirtschaft
bildung + kultur
gesundheit + soziales
freizeit + tourismus
familienportal der kreisverwaltung gross-gerau
 
Der Kreis Groß-Gerau
 
impressum
 
 
 
Kreisverwaltung: Bereiche: Wirtschaftliche Jugendhilfe: Übernahme von Beiträgen für den Besuch von Kindertagesstätten
 
Wie ist das Verfahren bei einer Beantragung von Kindergartengebühren?

Nach Beantragung und Vorlage geeigneter Unterlagen (Nettoverdienstbescheinigung der letzten 12 Monate, Mietvertrag, Aufwendungen für Versicherungen usw.) wird geprüft, ob die wirtschaftliche Situation der Antragsteller eine Übernahme oder Bezuschussung der Kindergarten, -hort oder -tagesstättenbeiträge erforderlich werden lässt. Der Bewilligungszeitraum beträgt höchstens 12 Monate, Verlängerungsanträge sind rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu stellen.
 
Kosten:
    Die Bearbeitung und Beratung sind kostenfrei.
Kontakt:
Kreisjugendamt Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau

Ansprechpartnerin:

Frau Y. Zitzmann, Zimmer 435, Telefon (06152) 989 216, Telefax (06152) 989 624

Frau S. Häfner, Zimmer 435, Telefon (06152) 989 216, Telefax (06152) 989 624




Download:

Zum Lesen der Dateien benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader. Hier können Sie sich Ihre kostenlose Version herunterladen.
zurueck
Adresse · Wegbeschreibung · Öffnungszeiten Email-Kontakt