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Kreisverwaltung: Bereiche: Kreisjugendförderung: Kinder- und Jugendschutz
 
Sie möchten sich über den Kinder- und Jugendschutz informieren?

Die gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzregelungen sollen Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung altersangemessen schützen. Die Gesetze sind gültig für alle Bereiche der Kinder- und Jugendarbeit, aber auch für Veranstalter, Gewerbetreibende und Eltern.
  • Informationen über das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte
  • Veranstaltungen
  • Angebote zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz

Gesetzliche Grundlagen und weitere Informationen finden Sie unter
www.bag-jugendschutz.de
www.mpfs.de

Eine Beschwerdestelle für Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen im Internet finden Sie unter
www.jugendschutz.net
 
Kontakt:
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
- Kreisjugendförderung -
Elke Draxler
Wilhelm-Seipp-Str. 4

64521 Groß-Gerau

Tel.: (06152) 989 438
Fax: (06152) 989 150
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