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Kreisverwaltung: Bereiche: Kindertageseinrichtungen u. Kindertagespflege:
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz
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Sie benötigen einen Platz in einer Kindertagesstätte für Ihr Kind
Mit Vollendung des 3. Lebensjahres hat Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf einen wohnortnahen Kindergartenplatz. Wenden Sie sich diesbezüglich an den Träger der Kindertagesstätte Ihrer Wahl. Bei weitergehenden Fragestellungen wenden Sie sich an unseren Fachdienst.
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Kosten: |
Die Beratung ist kostenfrei.
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Kontakt: |
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Kreisjugendamt - Wilhelm-Seipp-Str. 4 64521 Groß-Gerau Ansprechpartnerin Beratung von Jugendhilfeeinrichtungen Frau U.Meining-Christensen, Zimmer 432, Telefon (06152) 989 622, Telefax (06152) 989 624
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