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Der Fachdienst "Lastenausgleichsamt" befasste sich mit der Abgeltung von Schäden und Verlusten, die sich infolge der Vertreibung und Zerstörung des 2. Weltkrieges und der Nachkriegszeit ergeben haben. Das Lastenausgleichsgesetz hat für anerkannte Vertriebene/Aussiedler und ehemalige Sowjetzonenflüchtlinge verschiedene Ausgleichsleistungen vorgesehen.
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