Sie möchten sich über Kriegsschadenrente informieren?
Die Kriegsschadenrente wurde als laufende Eingliederungsleistung zur Abgeltung von Vertriebenenschäden als Unterhaltshilfe und zur Abgeltung von Sparerschäden als Entschädigungsrente gewährt, wenn 1. der Geschädigte in fortgeschrittenem Alter steht (60 bis 65 Jahre) oder dauernd erwerbsunfähig ist und 2. ihm nach seinen Einkommensverhältnissen die Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht möglich oder zumutbar ist. Diese Altersversorgung erhält grundsätzlich nur der Geschädigte oder, falls dieser verstorben ist, der Ehegatte. Zusätzlich kann einer Sterbeversicherung beigetreten werden. Für weitere Informationen und Terminvereinbarung steht Ihnen der Fachdienst Lastenausgleich mit seinen Ansprechpartnern zur Verfügung.
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