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Der Kreis Groß-Gerau
 
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Kreisverwaltung: Bereiche: Sozialhilfe, Grundsicherung, Asyl:
 
Der Fachdienst "Allgemeine Soziale Hilfen" befasst sich im Wesentlichen mit der Gewährung von laufenden und einmaligen Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuch(SGB) XII, wenn die Antragsteller selbst nicht über ausreichende Einkünfte und Vermögen verfügen, um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen.

Leistungen der Grundsicherung erhalten Personen über 65 Jahre und bei voller Erwerbsminderung.

Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen, die länger als 6 Monate erwerbsunfähig sind oder nicht mind. 3 Std. täglich erwerbsfähig sind.
 
In diesem Bereich finden Sie Informationen und Hilfe zu folgenden Themen:
 
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