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Kreisverwaltung: Bereiche: Sozialdienst/Integration:
Spätaussiedler und Vertriebene
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Sie möchten sich über Leistungen an Spätaussiedler/Vertriebene informieren?
Der Kreis Groß-Gerau betreut und verwaltet vom Regierungspräsidium Giessen zugewiesene Spätaussiedler/innen. Die jährliche Aufnahmequote liegt zur Zeit bei ca. 50 Personen. Der Fachdienst Sozialdienst/Integration ist für folgende Aufgabenbereiche zuständig: - Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlern - Ersatzvertriebenenausweis bei Verlust beantragen - Vertriebenenstatus feststellen - Aufnahmeanträge für die Einreise als Spätaussiedler - Beratung für Spätaussiedler - Sozialarbeit mit Spätaussiedlern - Auskunft gemäß BVFG
Für weitere Informationen und Terminvereinbarung steht Ihnen der Fachdienst Sozialdienst/Integration mit seinen Ansprechpartnern zur Verfügung.
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Benötigte Unterlagen: |
Für die Ausstellung eines Ersatzvertriebenenausweises
- Kopie des Vertriebenenausweises bzw. Nummer
- Verlusterklärung
Zur Feststellung des Vertriebenenstatusses
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Ahnenpass
- Wehrpass
- Nachweise über Deutschstämmigkeit
Für weitere Informationen und Terminvereinbarung steht Ihnen der Fachdienst Sozialdienst/Intergration mit seinen Ansprechpartnern zur Verfügung.
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Kosten: |
- Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Ersatzvertriebenenausweises beträgt 20,00 EURO
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Kontakt: |
Frau G. Hekel, Tel.: 06152/989 473, eMail: g.hekel@kreisgg.de Frau O. Stüwe, Tel.: 06152/989 638, eMail: o.stuewe@kreisgg.de Frau S. Sprink, Tel.: 06152/989 475, eMail: s.sprink@kreisgg.de
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