|
|
|
| |
|
Kreisverwaltung: Bereiche: Ordnungs- und Gewerberecht:
Bedürfnisnachweis für Sportschützen
|
| |
Wie erhalte ich als Sportschütze eine Bescheinigung zum Nachweis des Bedürfnisses ?
Sportschützen, die den Erwerb einer Sportwaffe bei der Waffenbehörde beantragen, benötigen für die Glaubhaftmachung des Bedürfnisses eine entsprechende Bescheinigung eines anerkannten Schützenverbandes. Die notwendigen Vordrucke erhalten Sie in der Regel von Ihrem örtlichen Schützenverein oder der Geschäftsstelle des Schützenverbandes. Den Vordruck für die Bescheinigung des Hessischen Schützenverbandes können Sie als Download herunterladen, ausfüllen und an Ihren Schützenverein weiterleiten.
|
| |
|
Benötigte Unterlagen: |
Sie benötigen den oben rot unterlegten Vordruck. Diesen füllen Sie bitte auf der Vorderseite vollständig aus, unterschreiben ihn und geben diesen mit Kopien der vorhandenen Waffenbesitzkarten an den Schützenverein zur Bestätigung und Weiterleitung zum Schützenverband.
|
| |
|
|
|
|
|