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Kreisverwaltung: Bereiche: Ordnungs- und Gewerberecht: Waffenerwerb / Waffenveräußerung
 
Alto Texto Wie kann ich meine Schusswaffen bei der Waffenbehörde an- oder abmelden?

Der Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist binnen zwei Wochen der Waffenbehörde schriftlich anzuzeigen und die Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs der Waffe vorzulegen.

Auch die Veräußerung erlaubnispflichtiger Schusswaffen ist binnen zwei Wochen der Waffenbehörde schriftlich mitzuteilen und die Waffenbesitzkarte zur Bestätigung vorzulegen.

Für die Mitteilung des Erwerbs oder der Veräußerung kann der entsprechende, unten eingestellte Vordruck verwendet werden.
 
Benötigte Unterlagen:
    Mitteilung des Erwerbs einer Schusswaffe und die Waffenbesitzkarte zur Eintragung der Waffe.

    Mitteilung der Veräußerung einer Schusswaffe und die Waffenbesitzkarte zur Austragung der Waffe.
 
Kosten:
    Die Verwaltungsgebühr beträgt 12,78 EUR für die Eintragung einer Waffe, deren Erwerb durch eine Erwerbserlaubnis genehmigt war.
    Jagdscheininhaber erwerben die jagdlichen Langwaffen aufgrund des gültigen Jagdscheins und entrichten hierfür eine Gebühr in Höhe von 17,90 EUR.

    Für die Austragung einer Schusswaffe nach der Veräußerung werden 12,78 EUR berechnet.
Download:

Waffen
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen die im Wege der Erbfolge erworben wurden
Antrag_Erbfolge.pdf (77.58 KB / Acrobat PDF)
Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( § 14 WaffG)
Beduerfnis_Waffe.pdf (86.64 KB / Acrobat PDF)
Meldung des Erwerbs einer Schusswaffe
Erwerb_Schusswaffe.pdf (176.33 KB / Acrobat PDF)
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
AntragWaffG2006.pdf (2.80 MB / Acrobat PDF)
Meldung - Überlassen einer Waffe (Veräußerung)
Ueberlassen_Waffe.pdf (174.37 KB / Acrobat PDF)
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Waffenhandel
Antrag_Erteil_Erlaub_Waffenh.pdf (414.29 KB / Acrobat PDF)
Antrag und Merkblatt: Erteilung einer Erlaubnis zum führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit dem Zulassungszeichen "PTB"(Kleiner Waffenschein nach § 10 Abs. 4 Waffengesetz)
KlWaffenschAntrag2006.pdf (450.49 KB / Acrobat PDF)
Information zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen oder Munition

sichere_Unterbringung_Waffen12062009.pdf (42.83 KB / Acrobat PDF)
Anzeige über die Unterbringung von Schusswaffen und Munition
FormularUnterbringungWaffen.pdf (50.78 KB / Acrobat PDF)
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