Ihr anliegenkreisverwaltungder kreis groß-gerauservicekontakt
 
home
aktuell
politik
ehrenamt
wirtschaft
bildung + kultur
gesundheit + soziales
freizeit + tourismus
familienportal der kreisverwaltung gross-gerau
 
Der Kreis Groß-Gerau
 
impressum
 
 
 
Kreisverwaltung: Bereiche: Ordnungs- und Gewerberecht: Ausfuhr von Schusswaffen
 
Sofern Sie Schusswaffen ausführen möchten, werden hierfür besondere Erlaubnisse benötigt.

Bei der Ausfuhr von Schusswaffen aus dem Bundesgebiet in ein Land der Europäischen Union benötigt die Person, die die Waffe erwerben möchte, eine vorherige Erlaubnis zum Erwerb dieser Schusswaffe. Mit dieser Erlaubnis beantragen Sie dann bei Ihrer örtlich zuständigen Waffenbehörde die Erlaubnis zum Verbringen einer Schusswaffe aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in ein Land der EU.

Bitte beachten Sie dabei, dass die ausländische Erwerbserlaubnis in deutscher Sprache abgefasst ist.

Für die Ausfuhr von Schusswaffen in ein Land außerhalb der EU (Drittstaat) ist eine
Ausfuhrerlaubnis notwendig, die Sie beim Bundesamt für Wirtschaft in 65760 Eschborn, Frankfurter Str. 29-35 beantragen können. Den hierzu notwendigen Antrag können Sie auch im Internet bearbeiten. Zunächst muss hier ein Passwort beantragt werden, danach kann der Antrag direkt am PC ausgefüllt und versandt werden. Alternativ können Sie diesen Antrag auch bei der Industrie- und Handelskammer Darmstadt, Rheinstraße 89 in 64925 Darmstadt erhalten.
 
zurueck
Adresse · Wegbeschreibung · Öffnungszeiten eMail-Kontakt