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Kreisverwaltung: Bereiche: Ordnungs- und Gewerberecht: Waffenscheine
 
Voraussetzung für die Erteilung eines Waffenscheins

Zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres befriedeten Besitztums, benötigen Sie einen Waffenschein.

Für Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen mit "PTB - Zeichen" ist ein "Kleiner Waffenschein" erforderlich.

Für den Transport von nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Schusswaffen, z. B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Waffenhändler oder bei der Jagd oder im Zusammenhang damit, benötigen Sie keinen Waffenschein.

Voraussetzungen

Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Mindestalter 18 Jahre, Sachkunde, Bedürfnis und Haftpflichtversicherung.

Die Zuverlässigkeit wird durch die Waffenbehörde überprüft. Der Nachweis der Sachkunde und des Bedürfnisses sowie der Nachweis einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen.
 
Benötigte Unterlagen:
    Zur Begründung des Bedürfnisses sind Unterlagen vorzulegen, die glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib und Leben gefährdet sind und dass der zugriffsbereite Besitz von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums, z. B. Ihrer Wohnung oder Ihres eingezäunten Grundstücks, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern.
    Dabei wird ein sehr strenger Maßstab angelegt.
 
Kosten:
  • Die Verwaltungsgebühr beträgt 102,26 EUR
Kontakt:
Herr Wolf, Zimmer 150,
Telefon 06152/989-375,
Fax 06152/989-697
eMail: fijawa@kreisgg.de
Besonderes:
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art verboten.
Download:

Waffen
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen die im Wege der Erbfolge erworben wurden
Antrag_Erbfolge.pdf (77.58 KB / Acrobat PDF)
Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( § 14 WaffG)
Beduerfnis_Waffe.pdf (86.64 KB / Acrobat PDF)
Meldung des Erwerbs einer Schusswaffe
Erwerb_Schusswaffe.pdf (176.33 KB / Acrobat PDF)
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
AntragWaffG2006.pdf (2.80 MB / Acrobat PDF)
Meldung - Überlassen einer Waffe (Veräußerung)
Ueberlassen_Waffe.pdf (174.37 KB / Acrobat PDF)
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Waffenhandel
Antrag_Erteil_Erlaub_Waffenh.pdf (414.29 KB / Acrobat PDF)
Antrag und Merkblatt: Erteilung einer Erlaubnis zum führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit dem Zulassungszeichen "PTB"(Kleiner Waffenschein nach § 10 Abs. 4 Waffengesetz)
KlWaffenschAntrag2006.pdf (450.49 KB / Acrobat PDF)
Information zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen oder Munition

sichere_Unterbringung_Waffen12062009.pdf (42.83 KB / Acrobat PDF)
Anzeige über die Unterbringung von Schusswaffen und Munition
FormularUnterbringungWaffen.pdf (50.78 KB / Acrobat PDF)

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