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Kreisverwaltung: Bereiche: Ordnungs- und Gewerberecht: Kleiner Waffenschein
 
Alto Texto Sie möchten eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe in der Öffentlichkeit führen?

Personen, die Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen führen wollen, benötigen eine behördliche Erlaubnis.

Die Erlaubnis wird durch den Kleinen Waffenschein erteilt. Nähere Erläuterungen hierzu entnehmen Sie bitte dem Info-Blatt, welches dem Antragsformular beigefügt ist.
 
Benötigte Unterlagen:
    Antrag auf Erteilung eines "Kleinen Waffenscheins"
    Bitte nutzen Sie hierzu den oben rot unterlegten Antrag.
 
Kosten:
    Für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins wird eine Gebühr in Höhe von derzeit 50,00 EUR erhoben.
Besonderes:
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten!

Sie benötigen kein Führungszeugnis oder andere Unterlagen, da die Behörde die Zuverlässigkeit prüft und die notwendigen Unterlagen anfordert.
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