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Kreisverwaltung: Bereiche: Ordnungs- und Gewerberecht:
Kleiner Waffenschein
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Sie möchten eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe in der Öffentlichkeit führen?
Personen, die Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen führen wollen, benötigen eine behördliche Erlaubnis. Die Erlaubnis wird durch den Kleinen Waffenschein erteilt. Nähere Erläuterungen hierzu entnehmen Sie bitte dem Info-Blatt, welches dem Antragsformular beigefügt ist.
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Benötigte Unterlagen: |
Antrag auf Erteilung eines "Kleinen Waffenscheins" Bitte nutzen Sie hierzu den oben rot unterlegten Antrag.
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Kosten: |
Für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins wird eine Gebühr in Höhe von derzeit 50,00 EUR erhoben.
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Besonderes:
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Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten! Sie benötigen kein Führungszeugnis oder andere Unterlagen, da die Behörde die Zuverlässigkeit prüft und die notwendigen Unterlagen anfordert.
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