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Kreisverwaltung: Bereiche: Ordnungs- und Gewerberecht: Erst-Erteilung eines Jagdscheins
 
Sie haben die Jägerprüfung erfolgreich bestanden und möchten Ihren ersten Jagdschein beantragen?

Wer die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen.
Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz der Bewerberin/des Bewerbers zuständigen Jagdbehörde als Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von einem oder drei Jagdjahren oder als Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von vierzehn aufeinanderfolgenden Tagen erteilt.

Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. Vor der Erteilung des Jagdscheins prüft die Jagdbehörde anhand eines Auszuges aus dem zentralen Bundesstrafregister, ob der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt (Die Bearbeitung dauert circa 2 - 3 Wochen).

Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Ein Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung wenn der Jugendliche in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ist. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Sobald der Jugendliche volljährig – d.h. 18 Jahre alt - ist, besteht ohne weitere Prüfung Anspruch auf Erteilung eines regulären Jagdscheins.

Für Ausländer, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ihren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, besteht die Möglichkeit, einen Ausländer-Jahresjagdschein zu beantragen. Die Beantragung erfolgt bei der Unteren Jagdbehörde, in deren räumlichen Zuständigkeitsbereich die Jagd überwiegend ausgeübt werden soll. Dabei prüft die Behörde auch anhand eines vorgegebenen Kataloges, ob die im Heimatland bestandene Jägerprüfung als gleichwertig mit der deutschen Jägerprüfung angesehen werden kann.


Gerne beantworten wir Ihre Fragen und beraten Sie individuell.
 
Benötigte Unterlagen:
    Antrag (als download auf dieser Seite hinterlegt)
    Prüfungszeugnis über bestandene Jägerprüfung
    Nachweis Jagdhaftpflichtversicherung
    (Gültigkeitsdauer entsprechend dem Zeitraum des beantragten Jagdscheines)
    2 Passbilder
    Personalausweis oder Reisepass
 
Kosten:
    Dreijahresjagdschein 190,00 EUR
    Jahresjagdschein 80,00 EUR
    Tagesjagdschein 30,00 EUR
    Jugendjagdschein 36,00 EUR

    (in dem jeweils angegebenen Betrag ist die Jagdabgabe enthalten)
Kontakt:
Frau Brückmann, Zimmer 151
Telefon: 06152/989-314

Frau Drischler und Frau Reil, Zimmer 152
Telefon: 06152/989-316

Fax: 06152/989-697
eMail: jagdwaffen@kreisgg.de
Download:

Jagd
Abschussliste für das Jagdjahr
Abschussliste_neu_06.pdf (137.19 KB / Acrobat PDF)
Antrag auf Auslaendischer-Tagesjagdschein
Antrag_Auslaender-Tagesjagdschein.pdf (41.58 KB / Acrobat PDF)
Antrag auf Ausstellung / Verlängerung eines Jagscheins
Antrag_Jagdschein.pdf (111.05 KB / Acrobat PDF)
Antrag auf Bestätigung als Jagdaufseher und Ausstellung eines Dienstausweises
Antrag_Bestaet_Jagdaufs_Ausst_Dienstausw.pdf (72.98 KB / Acrobat PDF)
Antrag auf Bestätigung zum Tragen eines Jagdschutzabzeichens
Antrag_Bestaet_Tragen_Jagdschutzabz.pdf (133.19 KB / Acrobat PDF)
Antrag auf Zulassung zur Prüfung zwecks Erlangung des ersten Jagdscheins
Zulass_Jaegerpruefung.pdf (93.37 KB / Acrobat PDF)
Bockabschussliste des Jagdjahres
Bockabschussliste_Jagdjahr.pdf (160.62 KB / Acrobat PDF)
Jagdhundehaltung
hier: Nachweis gemäß § 28 Abs. 2 HJagdG
Nachweis_Jagdhundehaltung.pdf (174.25 KB / Acrobat PDF)

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