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Kreisverwaltung: Bereiche: Ordnungs- und Gewerberecht: Informationen für Jagdpächter / Eigenjagdbesitzer mit eigener Jagdpacht
 
Alto Texto Informationen für Jagdpächter / Eigenjagdbesitzer mit eigener Jagdpacht

Die Jagdbehörde setzt im Kreis Groß-Gerau für Reh- und Damwild Abschusspläne fest, nach denen zumindest der natürliche Überschuss einer Wildart erlegt werden soll.

Die Höhe des Abschusses orientiert sich am Wildbestand sowie am Ausmaß der Schäl- und Verbissschäden, die diese Wildarten an jungen Wildbäumen verursachen. Die Ermittlung von Verbissschäden (Rehwild) wird alle drei Jahre von den jeweils zuständigen Forstämtern durchgeführt.
Falls die Verbissschäden eine bestimmte Höhe überschreiten, wird für das betreffende Jagdrevier auch ein höherer Abschuss festgelegt.

Für Schwarzwild gibt es keine Abschusspläne, weil sich diese Wildart unvorhersehbar und schlagartig vermehren kann.

Die Abschussplanung und –festsetzung beim Rehwild erfordert im Kreis Groß-Gerau folgenden Verwaltungsablauf:

Zum Abschussplanvorschlag für die einzelnen Jagdbezirke ist der Vordruck Abschussplan für Rehwild - Anlage 4 zu verwenden. Dieser ist in dreifacher Ausfertigung auszufüllen, zu unterschreiben und im Einvernehmen mit dem Jagdrechtsinhaber dem Vorsitzenden der Hegegemeinschaft zuzuleiten.

Mit dem Jagdjahr 2010/2011 beginnt ein neuer dreijähriger Fortschreibungszeitraum. Der Abschussplanvorschlag hat somit den gesamten Planungszeitraum der Jagdjahre 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 aufeinanderfolgend zu umfassen.

Unmittelbar nach der Mitgliederversammlung legt der Vorsitzende den mit den Vorschlägen der Hegegemeinschaft und des Sachkundigen versehenen Abschussplan-Vordruck der Jagdbehörde zur Festsetzung und Bestätigung vor. Eine Ausfertigung des bestätigten Planes wird den Jagdpächtern auf dem Postweg zugeleitet.

Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen bitten wir bis zum 1. Februar jeden Jahres direkt der Jagdbehörde vorzulegen:

Die Bockabschussliste benötigt die Bewertungskommission des Kreisjägervereins Groß-Gerau e.V. anlässlich der Hegeschau.

Die Streckenliste umfasst alle Wildarten.
Wir bitten für die Streckenliste ausschließlich den herunterzuladenden Vordruck zu verwenden.

Alle Abgabetermine werden den Jagdausübungsberechtigten und den Hegegemeinschaftsleitern rechtzeitig bekannt gegeben. Die entsprechenden Vordrucke werden zeitnah versandt.

Die Abschusslisten für Dam-, Reh- und Schwarzwild sind nach dem Hessischen Jagdgesetz unaufgefordert vorzulegen.
Für den Kreis Groß-Gerau gelten folgende Vorlagetermine:
Zum 15.12. und 01.02. für Damwild und zum 01.02. für Reh- und Schwarzwild.

Die nicht fristgerechte Vorlage der Abschusslisten kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.


Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie auf der Internet-Seite des Regierungsprädiums Kassel.


 
Kontakt:
Frau Sabitzer, Zimmer 149
Telefon: 06152/989-263
Fax.: 06152/989-697
eMail: jagdwaffen@kreisgg.de
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