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Kreisverwaltung: Bereiche: Ordnungs- und Gewerberecht: Heilpraktiker
 
Sie möchten eine Erlaubnis als Heilpraktikerin/Heilpraktiker?

Wer allgemeine Heilkunde oder Heilkunde, eingeschränkt auf den Bereich Psychotherapie, ausüben möchte, ohne Ärztin/Arzt zu sein, benötigt hierfür eine Erlaubnis.

Hauptwohnsitz im Kreis Groß-Gerau ist vorausgesetzt ! Das Mindestalter für die Antragstellung beträgt 25 Jahre.
 
Benötigte Unterlagen:
  • Antrag (Datenblatt) mit Angaben zur Person

  • Lebenslauf

  • Schulabschlusszeugnis (mind. Hauptschule)

  • Geburts- oder Heiratsurkunde

  • Ärztliche Bescheinigung (auf Seite 2 des Datenblatts)

  • Führungszeugnis (erledigt das Meldeamt des Wohnortes)

  • Meldebestätigung auf Seite 2 des Datenblatts
    (erledigt das Meldeamt des Wohnortes)


    Außerdem bei der Erlaubnis nur für den Bereich Psychotherapie:

  • Schriftliche Erklärung, dass Sie sich ausschließlich im
    Bereich der Psychotherapie heilkundlich betätigen
    werden

  • Als Diplom-Psychologin/Psychologe das Diplom (keine
    Überprüfung durch das Gesundheitsamt!)

  • Bei allen anderen Personen prüft der Amtsarzt anhand der
    Vorbildung, ob oder in welcher Form eine Überprüfung
    erfolgt. Deshalb bitte alle Nachweise über Aus-, Fort- und
    Weiterbildungen bzw. Tätigkeiten einreichen:

  • auf dem Gebiet der Psychologischen Diagnostik,
    Psychopathologie und klinischen Psychologie,

  • zu Kenntnissen über die Abgrenzung heilkundlicher
    Tätigkeit, insbesondere im psychotherapeutischen
    Bereich, gegenüber Ärzten und allgemeinen
    Heilpraktikern,

  • zu diagnostischen Fähigkeiten bezüglich
    einschlägigen Krankheitsbildern und über die
    Befähigung, Patienten/Klienten entsprechend der
    Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln.
 
Kosten:
    Heilpraktikererlaubnis: 220,00 EUR

    Gebühren des Fachbereichs Gesundheit und Verbraucherschutz
  • für die schriftliche Überprüfung: 200,00 EUR
  • für die mündliche Überprüfung: 130,00 EUR

    Zusätzlich Auslagen für die/den Beisitzer/in
    Bereich Psychotherapie: Für Prüfungen nach Aktenlage
    80,00 bis 130,00 EUR.

    Für die Bearbeitung des Antrages wird auch dann eine Gebühr erhoben, wenn der Antrag bei Nichtbestehen eines Teils der amtsärztlichen Überprüfung zurückgenommen wird oder abgelehnt werden muss.
Kontakt:
Frau Ulrike Kirschner
Telefon (06152) 989-377
Fax: (06152) 989-697
EMail: gew@kreisgg.de
Überprüfung:
Das Gesundheitsamt lädt Sie in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Ordnungs- und Gewerberecht zur schriftlichen und mündlichen amtsärztlichen Überprüfung ein.
Termine für den schriftlichen Teil der Überprüfung sind jährlich voraussichtlich am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober. Die mündliche Überprüfung ist jeweils ca. 4-6 Wochen danach.

Die Antragsunterlagen bitte spätestens 8 Wochen vor dem Termin zur schriftlichen Überprüfung mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen. Bei späterem Eingang ist eine Prüfungsteilnahme zu dem gewünschten Termin aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich.
Download:

Gewerbe
Antrag auf Erlaubnis für die Berufsausübung der Heilkunde ohne Approbation
Antrag_Heilpraktiker.pdf (49.12 KB / Acrobat PDF)
Heilpraktikergesetz
Richtlinien_Heilpraktikergesetz.pdf (49.91 KB / Acrobat PDF)

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