Sie wollen Immobilien, Darlehen, Geldanlagen vermitteln, als Bauträger oder Baubetreuer tätig sein?
Der Weg zur Gewerbeerlaubnis
Für die Erlaubnis ist ein Antrag mit Fragen zu Ihrer Person und zum Gewerbe vorgesehen - unten als Download.
Einzelunternehmer/innen und geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter/innen z.B. einer GbR oder OHG, beantragen jeweils eine eigene Erlaubnis.
Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) erhält die Gesellschaft die Erlaubnis . Wir bitten alle Geschäftsführer/innen, Vorstandsmitglieder und mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen jeweils ein Antragsblatt zu verwenden.
Benötigte Unterlagen:
Antrag mit Angaben zur Person und zum Gewerbe (Meldebestätigung der Stadt-/Gemeindeverwaltung auf Seite 2 des Antrages)
Führungszeugnis für Behörden Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beide bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung bestellen)
Vom Finanzamt: Bescheinigung in Steuersachen Vom Amtsgericht: Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
Nur bei Personengesellschaften und juristischen Personen: Kopie des Gesellschaftsvertrages Kopie der Eintragung im Handelsregister oder Genossenschaftsregister
Besteht eine juristische Person (z. B. GmbH und AG) schon 2 Jahre, ist die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, sowie die Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis auch für die Gesellschaft erforderlich.