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Kreisverwaltung: Bereiche: Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen:
Einbürgerung
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Sie möchten die Einbürgerung beantragen ?
Anträge auf Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit werden bei der Wohnsitzgemeinde gestellt. Für Biebesheim und Stockstadt a. Rh. sind die Anträge beim Landratsamt Groß-Gerau zu stellen. Entscheidungsbehörde über die Einbürgerung ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Allgemeine Voraussetzungen: - der/die EinbürgerungsbewerberIn soll sich zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 8 Jahre rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. - ist der/die AntragstellerIn mit einem deutschen Ehegatten verheiratet, so wird in der Regel ein Inlandsaufenthalt von 5 Jahren oder ein dreijähriger Inlandsaufenthalt nach der Eheschließung als ausreichend angesehen. Für Einbürgerungsbewerber aus dem deutschsprachigen Raum genügt ein Inlandsaufenthalt von 2 Jahren. Die Ehe soll stets seit zwei Jahren bestehen.
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Benötigte Unterlagen: |
grundsätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Pass oder andere Urkunden zum Ausweis der Person und der Staatsangehörigkeit
- Nachweis zum Personenstand, z.B.
Geburts- oder Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift/Auszug aus dem Familienbuch
- Nachweis über die deutschen Sprachkenntnisse, z.B. Zeugnis mit deutschem Schulabschluss, Studium an einer deutschsprachigen Hochschule, erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung, Zertifikat Deutsch als Fremdsprache (Niveau B1)
- Bescheinigung über bestandenen Einbürgerungstest (gilt nicht für Bewerber mit deutschem Schulabschluss)
- Nachweise über Einkommen, Vermögen und Alterssicherung, z.B. Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers, Lohnabrechung, Rentenbescheid
- zusätzlich für den deutschen Ehegatten: Meldebescheinigung, Kopie des Personalausweises oder Staatsangehörigkeitsausweises
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Kosten: |
Die Verwaltungsgebühr beträgt 255,00 Euro
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Kontakt: |
Frau Kopanski / Frau Krämer Zimmer 137 Tel.: 06152/989-392 und 307 Fax.: 06152/989-390 Email: status@kreisgg.de
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