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Kreisverwaltung: Bereiche: Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen: Einbürgerung
 
Alto Texto Sie möchten die Einbürgerung beantragen ?

Anträge auf Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit werden bei der Wohnsitzgemeinde gestellt. Für Biebesheim und Stockstadt a. Rh. sind die Anträge beim Landratsamt Groß-Gerau zu stellen.

Entscheidungsbehörde über die Einbürgerung ist das Regierungspräsidium Darmstadt.


Allgemeine Voraussetzungen:
- der/die EinbürgerungsbewerberIn soll sich zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 8 Jahre rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.

- ist der/die AntragstellerIn mit einem deutschen Ehegatten verheiratet, so wird in der Regel ein Inlandsaufenthalt von 5 Jahren oder ein dreijähriger Inlandsaufenthalt nach der Eheschließung als ausreichend angesehen.
Für Einbürgerungsbewerber aus dem deutschsprachigen Raum genügt ein Inlandsaufenthalt von 2 Jahren.
Die Ehe soll stets seit zwei Jahren bestehen.
 
Benötigte Unterlagen:
    grundsätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Pass oder andere Urkunden zum Ausweis der Person und der Staatsangehörigkeit

  • Nachweis zum Personenstand, z.B.
    Geburts- oder Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift/Auszug aus dem Familienbuch

  • Nachweis über die deutschen Sprachkenntnisse, z.B. Zeugnis mit deutschem Schulabschluss, Studium an einer deutschsprachigen Hochschule, erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung, Zertifikat Deutsch als Fremdsprache (Niveau B1)

  • Bescheinigung über bestandenen Einbürgerungstest (gilt nicht für Bewerber mit deutschem Schulabschluss)

  • Nachweise über Einkommen, Vermögen und Alterssicherung, z.B. Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers, Lohnabrechung, Rentenbescheid

  • zusätzlich für den deutschen Ehegatten: Meldebescheinigung, Kopie des Personalausweises oder Staatsangehörigkeitsausweises



 
Kosten:
    Die Verwaltungsgebühr beträgt 255,00 Euro
Kontakt:
Frau Kopanski / Frau Krämer
Zimmer 137

Tel.: 06152/989-392 und 307
Fax.: 06152/989-390
Email: status@kreisgg.de
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