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Der Kreis Groß-Gerau
 
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Kreisverwaltung: Bereiche: Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen: Vor- und Familiennamensänderung
 
Alto Texto Sie möchten Ihren Vor- oder Familiennamen ändern ?

Anträge auf Änderung vom Vornamen werden bei der Wohnsitzgemeinde gestellt. Für Biebesheim und Stockstadt a. Rh. sind die Anträge beim Landratsamt Groß-Gerau zu stellen.


Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist für deutsche Staatsangehörige und nur aus wichtigem Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes möglich.

Anträge sind auch bei den Wohnsitzgemeinden erhältlich.
 
Benötigte Unterlagen:
    grundsätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Geburts- oder Heiratsurkunde des Antragstellers bzw. Auszug aus dem Familienbuch
  • ggf. Geburtsurkunden der Kinder
  • ggf. Sorgerechtsregelung für betroffene Kinder
  • aktuelle Verdienstbescheinigung (zwecks Gebührenfestsetzung)


 
Kosten:
    Die Gebühr für die Namensänderung berechnet sich nach dem monatlichen Nettoverdienst des Antragstellers.
Kontakt:
Frau Kopanski / Frau Krämer
Zimmer 137

Tel. 06152/989-392 und -307
Fax: 06152/989-390
Email: status@kreisgg.de
Download:
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