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Kreisverwaltung: Bereiche: Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen:
Vor- und Familiennamensänderung
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Sie möchten Ihren Vor- oder Familiennamen ändern ?
Anträge auf Änderung vom Vornamen werden bei der Wohnsitzgemeinde gestellt. Für Biebesheim und Stockstadt a. Rh. sind die Anträge beim Landratsamt Groß-Gerau zu stellen. Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist für deutsche Staatsangehörige und nur aus wichtigem Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes möglich. Anträge sind auch bei den Wohnsitzgemeinden erhältlich.
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Benötigte Unterlagen: |
grundsätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Geburts- oder Heiratsurkunde des Antragstellers bzw. Auszug aus dem Familienbuch
- ggf. Geburtsurkunden der Kinder
- ggf. Sorgerechtsregelung für betroffene Kinder
- aktuelle Verdienstbescheinigung (zwecks Gebührenfestsetzung)
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Kosten: |
Die Gebühr für die Namensänderung berechnet sich nach dem monatlichen Nettoverdienst des Antragstellers.
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Kontakt: |
Frau Kopanski / Frau Krämer Zimmer 137 Tel. 06152/989-392 und -307 Fax: 06152/989-390 Email: status@kreisgg.de
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Download: |
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