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Kreisverwaltung: Bereiche: Allgemeiner Sozialer Dienst:
Information, Beratung, Hilfe, Vermittlung
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Sie möchten sich über die Beratungsmöglichkeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes informieren?
Die Mitarbeiter/innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes - helfen Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern in familiären Krisen- und Konfliktsituationen
- informieren über gesetzliche Möglichkeiten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und Angebote des Jugendamtes
- beraten und vermitteln bei Erziehungsfragen.
Schwerpunkte der Arbeit - Beratung von Kindern, Jugendlichen und Eltern
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, wenn minderjährige Kinder davon betroffen sind
- Mitwirkung in Verfahren vor dem Familien- und Vormundschaftsgericht
- Beratung in Fragen der Erziehung
- Einleitung, Mitwirkung, Begleitung und Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach dem KJHG
Unterstützung und Hilfe Wenn ein Gespräch nicht ausreicht, können Sie gemeinsam mit Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner überlegen, welche weiteren Hilfen geeignet wären.
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Kosten: |
Die Beratung und Information ist kostenlos und vertraulich.
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Kontakt: |
Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort. Auskunft über Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in erhalten sie auch beim der Geschäftsstelle des Jugendamtes oder bei Ihrer Gemeinde-bzw. Stadtverwaltung. Anschrift Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau Kreisjugendamt Allgemeiner Sozialer Dienst Wilhelm-Seipp-Str. 4 64521 Groß-Gerau Geschäftsstelle des Jugendamtes Telefon (06152) 989 502, Telefax (06152) 989 624
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