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Der Kreis Groß-Gerau
 
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Kreisverwaltung: Bereiche: Allgemeiner Sozialer Dienst: Information, Beratung, Hilfe, Vermittlung
 
Sie möchten sich über die Beratungsmöglichkeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes informieren?

Die Mitarbeiter/innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes
  • helfen Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern in familiären Krisen- und Konfliktsituationen
  • informieren über gesetzliche Möglichkeiten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und Angebote des Jugendamtes
  • beraten und vermitteln bei Erziehungsfragen.


Schwerpunkte der Arbeit
  • Beratung von Kindern, Jugendlichen und Eltern
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, wenn minderjährige Kinder davon betroffen sind
  • Mitwirkung in Verfahren vor dem Familien- und Vormundschaftsgericht
  • Beratung in Fragen der Erziehung
  • Einleitung, Mitwirkung, Begleitung und Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach dem KJHG
  • Kindern Schutz bieten
  • Krisenintervention


Unterstützung und Hilfe

Wenn ein Gespräch nicht ausreicht, können Sie gemeinsam mit Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner überlegen, welche weiteren Hilfen geeignet wären.
 
Kosten:
    Die Beratung und Information ist kostenlos und vertraulich.
Kontakt:
Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Auskunft über Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in erhalten sie auch beim der Geschäftsstelle des Jugendamtes oder bei Ihrer Gemeinde-bzw. Stadtverwaltung.

Anschrift

Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Kreisjugendamt
Allgemeiner Sozialer Dienst
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau

Geschäftsstelle des Jugendamtes

Telefon (06152) 989 502, Telefax (06152) 989 624


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