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Kreisverwaltung: Bereiche: Sportamt:
Zuschüsse für die Anschaffung langlebiger Sportgeräte
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Voraussetzungen: Antragsberechtigt sind alle sporttreibenden Vereine im Kreis Groß-Gertau, die dem Landessportbund Hessen angehören. Die Sportgeräte müssen der unmittelbaren Sportausübung dienen und dürfen einen Einzelbeschaffungspreis von 400,00 Euro nicht unterschreiten.
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Benötigte Unterlagen: |
formloser schriftlicher Antrag Kostennachweis (Preisangebote, Kaufbelege)
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Kontakt: |
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Ihnen gerne nähere Auskünfte. Telefon (06152) 989-421 (Herr Reeg) Telefax (06152) 989-675
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