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Kreisverwaltung: Bereiche: Sportamt:
Vergabe von kreiseigenen Gymnastik-, Turn- und Sporthallen
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Vergabe von kreiseigenen Gymnastik-, Turn- und Sporthallen
Für die Vergabe der kreiseigenen Gymnastik-, Turn- und Sporthallen AN WOCHENENDEN ist ab sofort der Fachbereich Schul- und Gebäudeservice zuständig. Zweck der Gymnastik-, Turn- und Sporthallen Die kreiseigenen Gymnastik-, Turn- und Sporthallen sind in erster Linie für den Unterricht und für andere Veranstaltungen der Schulen im Kreis Groß-Gerau bestimmt. Die im Kreis Groß-Gerau ansässigen Turn- und Sportvereine können diese Einrichtungen für ihren Trainings- und Wettkampfbetrieb mitbenutzen. Mit dieser Maßnahme will der Kreis Groß-Gerau einen Teil zur Förderung des Sports und des Vereinslebens beitragen. Voraussetzungen Für die Trainingstermine von Montag bis Freitag wird für jede Halle vom Fachbereich Kultur, Sport und Ehrenamt nach sportlichen Gesichtspunkten ein Wochenbelegungsplan erstellt. Die Gestattung der Benutzung für die Wettkampftermine am Wochenende erfolgt auf schriftlichen Antrag der Vereine und Verbände durch den Fachbereich Kultur, Sport und Ehrenamt. Die Antragsteller erhalten eine schriftliche Terminbestätigung. Die Hallen dürfen für sportliche Zwecke grundsätzlich nur von Turn- und Sportvereinen benutzt werden, die ihren Sitz im Kreis Groß-Gerau haben, als gemeinnützig anerkannt sind und dem Landessportbund Hessen angehören. Eine Nutzung durch Fachverbände des Landessportbundes Hessen und des Deutschen Sportbundes ist ebenfalls möglich. Betriebssportgemeinschaften von kreisansässigen Betrieben können, wenn sie dem Betriebssportverband Hessen angeschlossen sind, berücksichtigt werden, wenn dadurch die Belange der Turn- und Sportvereine nicht beeinträchtigt werden. Mit den ständigen Benutzern der Hallen ist ein Vertrag abzuschließen.
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Kontakt: |
Telefon: 0 61 52 - 98 95 15 (Frau Schilling) Fax: 0 61 52 - 98 96 75
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