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Kreisverwaltung: Bereiche: Untere Wasserbehörde:
Öltanks
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Prüfpflicht Ihres Heizöltanks !!! Sie möchten einen Öltank errichten / stillegen ?
NEU: Einmalige Prüfpflicht für alle oberirdischen Heizöltanks mit einem Volumen ab 1.000 bis 10.000 Liter (sogenannte B-Anlagen), außerhalb von Schutzgebieten, vor 1993. BISHER: Wiederkehrende Prüfpflicht für unterirdische Anlagen und oberirdische B-Anlagen in Schutzgebieten. Einmalige Inbetriebnahmeprüfung der B-Anlagen seit 1993 ANZEIGE: Ihre alten Tanks im Keller möchten Sie durch einen neuen unterirdischen Erdtank im Garten ersetzen? Sie planen Ihre alte Ölheizung durch eine moderne Gas-Heizung zu ersetzen und den Heizöl-Tank stillzulegen?
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Benötigte Unterlagen: |
Die Inbetriebnahme einer Heizöltankanlage [Diesel, Altöl, etc.] ist, wie auch deren Stilllegung der Abteilung Wasser- und Bodenschutz anzuzeigen.
- Betreiberdaten [Personalien, Anlagen-Nummer]
- Lagerort
Details der Anzeige siehe Merkblatt im Download
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Kosten: |
Für die Anzeige einer Heizöltankanlage wird keine Gebühr erhoben
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Besonderes:
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Weitere ausführliche Informationen zu Ihrer Heizöltankanlage erhalten Sie in der Broschüre DER SICHERE HEIZÖLTANK
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Download: |
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