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Der Kreis Groß-Gerau
 
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Kreisverwaltung: Bereiche: Untere Wasserbehörde: Öltanks
 
Prüfpflicht Ihres Heizöltanks !!! Sie möchten einen Öltank errichten / stillegen ?

NEU:
Einmalige Prüfpflicht für alle oberirdischen Heizöltanks mit einem Volumen ab 1.000 bis 10.000 Liter (sogenannte B-Anlagen), außerhalb von Schutzgebieten, vor 1993.
BISHER:
Wiederkehrende Prüfpflicht für unterirdische Anlagen und oberirdische B-Anlagen in Schutzgebieten.
Einmalige Inbetriebnahmeprüfung der B-Anlagen seit 1993
ANZEIGE:
Ihre alten Tanks im Keller möchten Sie durch einen neuen unterirdischen Erdtank im Garten ersetzen? Sie planen Ihre alte Ölheizung durch eine moderne Gas-Heizung zu ersetzen und den Heizöl-Tank stillzulegen?
 
Benötigte Unterlagen:
    Die Inbetriebnahme einer Heizöltankanlage [Diesel, Altöl, etc.] ist, wie auch deren Stilllegung der Abteilung Wasser- und Bodenschutz anzuzeigen.
  • Betreiberdaten [Personalien, Anlagen-Nummer]
  • Lagerort
    Details der Anzeige siehe Merkblatt im Download
 
Kosten:
    Für die Anzeige einer Heizöltankanlage wird keine Gebühr erhoben
Besonderes:
Weitere ausführliche Informationen zu Ihrer Heizöltankanlage erhalten Sie in der Broschüre DER SICHERE HEIZÖLTANK
Download:
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