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Kreisverwaltung: Bereiche: Untere Wasserbehörde: Grundwasser
 
Sie möchten einen Gartenbrunnen errichten?

Die Nutzung von Grundwasser ist erlaubnisfrei, sofern eine Entnahmemenge von 3.600 m3 pro Jahr nicht überschritten wird. Die geplante Grundwasserentnahme ist jedoch der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Auch bereits bestehende Brunnen sollten nachträglich angezeigt werden, falls dies nicht schon geschehen ist.

Bevor Sie einen Brunnen errichten, sollten Sie zunächst bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abklären, ob dort gegen die beabsichtigte Nutzung des Grundwassers Bedenken bestehen. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn durch die Grundwassernutzung anfallendes Abwasser in den Kanal eingeleitet würde.

Ein Formular für die „Brunnenanzeige“ finden Sie im Downloadbereich. Nach erfolgter Anzeige wird geprüft, ob aus wasserrechtlicher Sicht die Grundwassernutzung möglicherweise untersagt werden oder mit Auflagen verbunden werden muss. Sollten Sie jedoch innerhalb eines Monats nach Einreichung der Anzeige keine weitere Nachricht von uns erhalten, steht Ihnen die Nutzung des Grundwassers in dem in Ihrer Anzeige angegebenen Umfang frei.

 
Benötigte Unterlagen:
  • Vordruck Brunnenanzeige
  • Grundstücksskizze mit eingezeichneter Lage des Brunnens
 
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