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Kreisverwaltung: Bereiche: Untere Wasserbehörde: Regenwasser
 
Sie möchten das Dachflächenwasser Ihres Hauses versickern?

Die Versickerung von auf privaten Dachflächen anfallendem Niederschlagswasser ist erlaubnisfrei.

Die gezielte Versickerung von Regenwasser bei gewerblichen Objekten ist jedoch erlaubnispflichtig. Nähere Informationen hierzu sowie eine Auflistung der erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie im

Merkblatt Niederschlagswasserversickerung.
 
Besonderes:
Für die Versickerung von Niederschlagswasser von befestigten Flächen ist das ATV-DVWK Arbeitsblatt A 138 zu beachten. Die Zulässigkeit einer Anlage zur Regenwasser - Versickerung richtet sich nach der Art der Versickerungsanlage und der Nutzung des Geländes.
Download:

Untere Wasserbehörde
Merkblatt: Unterlagen für Anträge zur Erteilung einer Erlaubnis zur Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagwasser nach $ 51 Abs. 3, Satz 2 HWG.
Merk_Versickerung.pdf (15.59 KB / Acrobat PDF)
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