| |
|
Kreisverwaltung: Bereiche: Untere Wasserbehörde:
Untere Wasserbehörde
|
| |
Der Internetauftritt der Unteren Wasserbehörde wird zur Zeit überarbeitet!
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Aufgaben der Wasserbehörde und auf der Download-Seite eine Zusammenstellung aktueller Merkblätter. Für konkretere Informationen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Wasser- und Bodenschutz: Ansprechpartner
|
| |
|
Die UWB hat folgende Aufgaben:
|
Sie ist Genehmigungsbehörde für
Abwasseranlagen/Kläranlagen/Kleinkläranlagen Teichanlagen Abwassereinleitungen/Niederschlagswassereinleitungen Bauliche Anlagen in und an Gewässern Ausbau und wesentliche Umgestaltung (in geringem Umfang) von Fließgewässern Gewässernutzungen (Entnahme aus Oberflächengewässern) Ausnahmezulassungen in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten Grundwasserhaltungen (vorübergehender Natur) Zulassung von Einzelmaßnahmen in Überschwemmungsgebieten Erdwärmesonden Sie gilt i.d.R. als Aufsichts-/Vollzugsbehörde für
Kläranlagen Wasserversorgungsanlagen Gewässeraufsicht (Kiesgruben, Teichanlagen, Fließgewässer) Anzeigen von Gartenbrunnen Überschwemmungsgebiete Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete Öltank (Heizöl-Lageranlagen) Bodenverunreinigungen in geringem Umfang Abwasserabgabengesetz Eigenkontrollverordnung Der Fachdienst ist weiterhin zuständige Fischereiaufsichtsbehörde
|
 |
|
|