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Kreisverwaltung: Bereiche: Untere Wasserbehörde: Erdwärmenutzung
 
Alto Texto Sie möchten eine Erdwärmesondenanlage errichten?

Eine Alternative zur Öl- oder Gasheizung stellt die Erdwärmesondenanlage dar, für die sich derzeit immer mehr Bauherren entscheiden.

Für die Errichtung und den Betrieb einer Erdwärmepumpe (Erdwärmesonde) mit einer Heizleistung bis 30 kW benötigen Sie vorab eine wasserrechtliche Erlaubnis. Ein entsprechender Antrag sollte rechtzeitig vor Baubeginn gestellt werden.



Informationen rund um dieses Thema können Sie auf der Internet-Seite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, Wiesbaden abrufen, das einen Leitfaden für Erdwärmenutzung in Hessen entwickelt hat. In diesem Leitfaden finden Sie auch Kartenmaterial über die hydrogeologische und wasserwirtschaftliche Einstufung der jeweiligen Gebiete, d. h. Sie können hier selbst erkennen, ob Ihr Grundstück in einem wasserwirtschaftlich und/oder hydrogeologisch günstigen, ungünstigen oder unzulässigen Gebiet gelegen ist. Ebenso finden Sie dort ein Antragsformular und nähere Informationen zur Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis sowie Hinweise auf eventuell erforderlich werdende bergrechtliche Zulassungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde
 
Kosten:
  • Die Verwaltungsgebühr beträgt derzeit 350 EURO (bei Anlagen bis 30 kW)
Links
Erdwärme (HLUG)
Leitfaden Erdwärmenutzung HLUG
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