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Kreisverwaltung: Bereiche: Allgemeine Verkehrsangelegenheiten: Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen
 
Alto Texto Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen gem. § 30 (3) StVO ?

An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen (auch PKW, die als LKW zugelassen sind) sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Ausnahmen hiervon können auf Antrag zugelassen werden.

Antragsunterlagen erhalten sie auf Anfrage oder als Download.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage.
 
Benötigte Unterlagen:
  • Antragsformular
  • Dringlichkeitsbescheinigung des Auftraggebers
 
Kosten:
  • Je Umfang und Dauer der Ausnahme 35,00 € bis 175,00 € pro Fahrzeug
Voraussetzungen:
- Betriebssitz oder Fahrtbeginn im Kreis Groß-Gerau

- Dringlichkeitsbescheinigung des Auftraggebers

- Ausnahmen sind nur für bestimmte Güter möglich
Download:

Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 StVO
Antrag_Baustellen_neu.pdf (26.08 KB / Acrobat PDF)
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot)und der Ferienreiseverordnung
Antrag_30_FerienVO.pdf (31.17 KB / Acrobat PDF)
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften des § 33 Abs. 1 StVZO (Schleppen von Kraftfahrzeugen)
Schleppgenehm.pdf (19.24 KB / Acrobat PDF)
Antrag für die Durchführung und/oder Schwerverkehr über die Beförderungen von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten
Antrag_RGST.pdf (53.35 KB / Acrobat PDF)

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