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Kreisverwaltung: Bereiche: Allgemeine Verkehrsangelegenheiten:
Ausnahmen von und Erlaubnissse nach den Vorschriften der StVO
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Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung von einer bestimmten Vorschrift der StVO oder eine Erlaubnis nach der StVO?
Beispiele: - Ausnahmen von bestimmten Vorschrifts-, Richtzeichen oder Verkehrseinrichtungen - Ausnahmen zum Befahren gesperrter Straßen oder Wege - Ausnahmen vom Werbeverbot an Straßen innerhalb von Ortsdurchfahrten - Parkerleichterungen für bestimmte Personengruppen - Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen - Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund usw. Hierzu wenden Sie sich bitte zunächst an das für Ihren Wohnsitz zuständige Ordnungsamt bzw. die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
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Hinweis:
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Nach den einschlägigen Vorschriften zur Durchführung der StVO kann für eine bestimmte Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung auch eine andere Behörde zuständig sein.
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