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Kreisverwaltung: Bereiche: Allgemeine Verkehrsangelegenheiten: Ausnahmen von und Erlaubnissse nach den Vorschriften der StVO
 
Alto Texto Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung von einer bestimmten Vorschrift der StVO oder eine Erlaubnis nach der StVO?

Beispiele:

- Ausnahmen von bestimmten Vorschrifts-, Richtzeichen oder Verkehrseinrichtungen
- Ausnahmen zum Befahren gesperrter Straßen oder Wege
- Ausnahmen vom Werbeverbot an Straßen innerhalb von Ortsdurchfahrten
- Parkerleichterungen für bestimmte Personengruppen
- Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen
- Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund
usw.

Hierzu wenden Sie sich bitte zunächst an das für Ihren Wohnsitz zuständige Ordnungsamt bzw. die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
 
Hinweis:
Nach den einschlägigen Vorschriften zur Durchführung der StVO kann für eine bestimmte Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung auch eine andere Behörde zuständig sein.

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