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Der Kreis Groß-Gerau
 
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Kreisverwaltung: Bereiche: Allgemeine Verkehrsangelegenheiten: Gefahrguttransporte/Fahrwegbestimmung
 
Alto Texto Sie möchten Gefahrgüter im Kreis Groß-Gerau befördern für die Sie eine Fahrwegbestimmung gemäß § 7 GGVSE benötigen?

Der Fahrweg außerhalb der Autobahnen für bestimmte Gefahrguttransporte ist -unter bestimmten Voraussetzungen- vom für das Kreisgebiet zuständigen Fachdienst Gefahrenabwehr zu bestimmen.

Die Fahrwegbestimmung erfolgt auf Antrag. Antragsunterlagen erhalten sie auf Anfrage.
 
Kosten:
  • je nach Gültigkeitsdauer 40,00 bis 77,00 Euro
Kontakt:
Der Kreis Groß-Gerau
Fachdienst Gefahrenabwehr
Wilhelm-Seipp-Str.4
64521 Groß-Gerau

Telefon: (06152) 989-913
Telefax: (06152) 989-843

mailto:gabbs@kreisgg.de
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