| |
|
Kreisverwaltung: Bereiche: Allgemeine Verkehrsangelegenheiten:
Gefahrguttransporte/Fahrwegbestimmung
|
| |
Sie möchten Gefahrgüter im Kreis Groß-Gerau befördern für die Sie eine Fahrwegbestimmung gemäß § 7 GGVSE benötigen?
Der Fahrweg außerhalb der Autobahnen für bestimmte Gefahrguttransporte ist -unter bestimmten Voraussetzungen- vom für das Kreisgebiet zuständigen Fachdienst Gefahrenabwehr zu bestimmen. Die Fahrwegbestimmung erfolgt auf Antrag. Antragsunterlagen erhalten sie auf Anfrage.
|
| |
|
Kosten: |
- je nach Gültigkeitsdauer 40,00 bis 77,00 Euro
|
 |
|
Kontakt: |
Der Kreis Groß-Gerau Fachdienst Gefahrenabwehr Wilhelm-Seipp-Str.4 64521 Groß-Gerau Telefon: (06152) 989-913 Telefax: (06152) 989-843 mailto:gabbs@kreisgg.de
|
|
|
|