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Kreisverwaltung: Bereiche: Zulassungsstelle Groß-Gerau: Informationen zum Thema 'Vorführpflicht'
 
Informationen zum Thema 'Vorführpflicht':

Grundsätzlich kann die Vorführung jedes Fahrzeuges verlangt werden.

Zwingend vorzuführen bei der Zulassung sind Fahrzeuge, welche
  • erstmals in Deutschland zugelassen werden sollen und keinen vom Hersteller ausgegebenen Fahrzeugbrief (sog. Werksbrief) haben,

  • ausgeführt werden sollen und aufgrund ihres Alters noch nie zur HU mussten,

  • bereits ein Ausfuhrkennzeichen haben, das verlängert werden soll.


  • Für Fragen, wie die Vorführung bewerkstelligt werden kann, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

    Ebenfalls vorzuführen sind Fahrzeuge, für welche ein kleines Kennzeichen begehrt wird.

    Das vorzuführende Fahrzeug muss sich bis spätestens eine halbe Stunde vor dem Ende der Öffnungszeiten bei der Zulassungsstelle befinden.

     
    siehe auch:
    - Kurzzeitkennzeichen
    Download:

    Zulassung
    Emissionsschlüsselnummern + Auszug aus dem Bundesgesetzblatt
    Feinstaubplaketten_Stand_01_01_07.pdf (514.01 KB / Acrobat PDF)
    Liste der Finanzämter
    Kfz-Steuer_2005_Liste_Finanzaemter.pdf (22.14 KB / Acrobat PDF)
    Merkblatt zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Hessen
    Kfz-Steuer_2005_Merkblatt.pdf (18.72 KB / Acrobat PDF)
    Vollmacht für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Verbindung mit Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
    Kfz_Vollmacht_2006.pdf (30.06 KB / Acrobat PDF)
    Erklärung bei Zulassung eines Fahrzeuges auf Minderjährige
    Erklaerung_Minderjaehrige.pdf (18.11 KB / Acrobat PDF)
    Info-Blatt der Zulassungsstelle des Kreises Groß-Gerau
    Info-Blatt.pdf (34.87 KB / Acrobat PDF)
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