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Kreisverwaltung: Bereiche: Zulassungsstelle Groß-Gerau: Zulassung eines Importfahrzeuges
 
Kennzeichen Sie möchten ein Importfahrzeug zulassen?

Neue Pkws aus dem EG-Raum besitzen eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung auch COC-Papier genannt. Diese ist Eigentum des Fahrzeughalters und ist diesem immer auszuhändigen. Sie ist bei der Zulassung eines neuen Pkws zwingend erforderlich und im Original vorzulegen, bei einem Gebrauchtwagen kann sie einen eventuell erforderlichen Gang zu einer technischen Prüfstelle ersparen. Ob es sich um ein Original handelt, erkennt man am Farbdruck oder an einem Wasserzeichen im Papier. Im Zweifelsfall ist es über den Hersteller (als Zweitschrift) zu besorgen.

Bei einem Fahrzeug aus dem Nicht-EG-Raum oder anderen Fahrzeugen als Pkws, kann eine vorherige Vollabnahme und die Einholung einer Betriebserlaubnis bei der hessischen Bündelungsbehörde in Marburg erforderlich sein. Die Voraussetzung sind für einen Laien kaum zu erkennen und in der Kürze hier nicht darstellbar. Setzen Sie sich daher am Besten vorher telefonisch mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.

Bei einem gebrauchten Fahrzeug sind alle noch ausgebenen Fahrzeugpapiere vorzulegen, sowie noch zugeteilte Kennzeichen. Ist es bereits älter als die erste nach deutschem Recht geltende Untersuchungfrist, ist - soweit keine Vollabnahme erforderlich war (s. o.) - eine Hauptuntersuchung durchzuführen.

Sofern die ausländische Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen besteht, kann bei Fehlen des Teils II das Fahrzeug nur zugelassen werden, wenn über das Kraftfahrt-Bundesamt die Bestätigung der zuständigen ausländischen Behörde über die frühere Zulassung eingeholt wurde. Diese Bestätigung wird durch die Zulassungsbehörde eingeholt, die Rückantwort des ausländischen Staates kann bis zu vier Wochen dauern. Erst dann kann das Fahrzeug zugelassen werden. Daher ist es besser, wenn Sie schon beim Kauf darauf achten, dass alle Unterlagen komplett sind. Ob es eine Zulassungsbescheinigung Teil II gibt, lässt sich in der Regel am Zulassungspapier erkennen: nennt es sich 'Zulassungsbescheinigung Teil I' (der deutsche Text müsste kleingedruckt zu finden sein), so muss es auch einen Teil II geben.

Grundsätzlich sind Import-Fahrzeuge vorzuführen. Daher lesen Sie bitte auch unter 'Vorführpflicht' nach.
 
Benötigte Unterlagen:
  • Fahrzeugbrief (evtl. mit Datenbestätigung des Herstellers)
    oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
    oder ausländische Fahrzeugpapiere/Kennzeichen
  • eVB-Nummer (früher "Deckungskarte ")
  • evtl. gültige HU-Bescheinigung ("TÜV") im Original
  • evtl. Vollmacht (s. u.: bitte nachlesen!)

    evtl. erforderlich bei Nicht-EG-Importen:

  • Vollabnahme
  • Verzollungsnachweis

    zusätzlich:

    bei Privatpersonen:
  • gültiger original Personalausweis oder Pass

    bei Firmen:
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
    (nicht älter als 3 Jahre, wenn älter s. u. 'Firmenzulassung')
  • gültiger original Personalausweis oder Pass der unterschriftsberechtigten Person
 
Kosten:
  • 26,90 Euro (bis 44,80 Euro)
  • zuzüglich 10,20 Euro bei Wunschkennzeichen
  • zuzüglich 2,60 Euro falls das Wunschkennzeichen vorher reserviert wurde
  • zuzüglich Schilderkosten beim Schildermacher
siehe auch:
- Wunschkennzeichen
- kleine Kennzeichen
- Vollmacht
- Firmenzulassung
- Vorführplicht
- Vollabnahme
Download:

Zulassung
Emissionsschlüsselnummern + Auszug aus dem Bundesgesetzblatt
Feinstaubplaketten_Stand_01_01_07.pdf (514.01 KB / Acrobat PDF)
Liste der Finanzämter
Kfz-Steuer_2005_Liste_Finanzaemter.pdf (22.14 KB / Acrobat PDF)
Merkblatt zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Hessen
Kfz-Steuer_2005_Merkblatt.pdf (18.72 KB / Acrobat PDF)
Vollmacht für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Verbindung mit Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Kfz_Vollmacht_2006.pdf (30.06 KB / Acrobat PDF)
Erklärung bei Zulassung eines Fahrzeuges auf Minderjährige
Erklaerung_Minderjaehrige.pdf (18.11 KB / Acrobat PDF)
Info-Blatt der Zulassungsstelle des Kreises Groß-Gerau
Info-Blatt.pdf (34.87 KB / Acrobat PDF)

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