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Der Kreis Groß-Gerau
 
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Kreisverwaltung: Bereiche: Zulassungsstelle Groß-Gerau: Ummeldung eines Fahrzeuges, das aus dem Kreis GG kommt
 
Sie möchten ein Fahrzeug mit GG - Kennzeichen auf sich ummelden?

 
Benötigte Unterlagen:
  • Fahrzeugbrief
  • eVB-Nummer (früher "Deckungskarte ")
  • gültige HU-Bescheinigung ("TÜV") im Original
  • Bankverbindung (zum Einzug der Kfz-Steuer)
  • wenn das Fahrzeug zugelassen ist:
    Fahrzeugschein
  • wenn das Fahrzeug stillgelegt ist:
    grüne Abmeldebescheinigung oder EG-Fzg.Schein = ZB I
    und Kennzeichenschilder
  • evtl. Vollmacht (s. u. :bitte nachlesen!)

    zusätzlich:

    bei Privatpersonen:
  • gültiger original Personalausweis oder Pass

    bei Firmen:
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
    (nicht älter als 3 Jahre, wenn älter s. u. 'Firmenzulassung')
  • gültiger original Personalausweis oder Pass der unterschriftsberechtigten
 
Kosten:
  • 19,20 Euro (bis 45,80 Euro)

    Für ca. 25,00 Euro plus Schilderkosten können Sie sich auch ein neues Kennzeichen zuteilen lassen. Sie müssten dazu, soweit das Fahrzeug noch zugelassen ist, die alten Kennzeichenschilder mitbringen.
siehe auch:
- Vollmacht
- Firmenzulassung
- Wiederanmeldung
- Wunschkennzeichen
Download:

Zulassung
Liste der Finanzämter
Kfz-Steuer_2005_Liste_Finanzaemter.pdf (22.14 KB / Acrobat PDF)
Merkblatt zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Hessen
Kfz-Steuer_2005_Merkblatt.pdf (18.72 KB / Acrobat PDF)
Vollmacht für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Verbindung mit Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Kfz_Vollmacht_2006.pdf (30.06 KB / Acrobat PDF)

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