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Kreisverwaltung: Bereiche: Zulassungsstelle Groß-Gerau: Änderung technischer Daten
 
Die technischen Daten ihres Fahrzeuges haben sich geändert?

Viele Änderungen sind erst bei der nächsten Vorlage der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle einzutragen.

Folgende Änderungen sind z. B. jedoch unverzüglich einzutragen:
- Änderung der Fahrzeugart
- Änderung des Hubraumes, der Leistung oder der Höchstgeschwindigkeit
- Änderung der zulässigen Achslast, des Gesamtgewichts, der Nutz-/Sattel-/Aufliege-
. oder Anhängelast
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen (L/B/H), außer bei Pkw und Motorrädern
- Änderung der Sitz-/Liege- oder Stehplatzzahl bei Bussen
- Änderung der Abgas- oder Geräuschwerte
- Einbau von Teilen, in deren Betriebserlaubnis die Pflicht zur unverzüglichen Eintragung
. in die Fahrzeugpapiere vermerkt ist

Diese Aufzählung ist verkürzt dargestellt und nicht abschließend.
In Zweifelsfällen fragen Sie bitte bei der Zulassungsstelle nach.

Manche technische Änderungen führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Hinweise darauf sind die Worte "Betriebserlaubnis", "§ 13 EG-FGV", "§ 21 StVZO" oder "§ 19 (2) StVZO" im Gutachten. Eine neue Betriebserlaubnis ist dann vor dem Eintrag der technischen Änderung in die Papiere bei der hessischen Bündelungsbehörde in Marburg zu beantragen. Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde.

In die neuen EG-Fahrzeugpapiere kommt standardgemäß nur noch eine Reifen-größe. Die Verpflichtung des Halters ggfls. nachweisen zu müssen, dass die montierte Rad-Reifen-Kombination zulässig ist, kann über eine Bescheinigung des Herstellers, das COC-Papier, Bescheinigung der Werkstatt, die die Montage vorgenommen hat, Kopie des bisherigen Fahrzeugbriefs, das Gutachten eines Sachverständigen pp geführt werden. Sollen weitere Reifen eingetragen werden, so verursacht dies einen Mehraufwand bei jeder Zulassung und damit höhere Kosten!
 
Benötigte Unterlagen:
  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (in Hessen: TÜV)
 
Kosten:
  • 11,70 Euro (bis 19,90 Euro)
siehe auch:
- Technische Änderungen und Vollabnahme
Download:

Zulassung
Emissionsschlüsselnummern + Auszug aus dem Bundesgesetzblatt
Feinstaubplaketten_Stand_01_01_07.pdf (514.01 KB / Acrobat PDF)
Liste der Finanzämter
Kfz-Steuer_2005_Liste_Finanzaemter.pdf (22.14 KB / Acrobat PDF)
Merkblatt zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Hessen
Kfz-Steuer_2005_Merkblatt.pdf (18.72 KB / Acrobat PDF)
Vollmacht für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Verbindung mit Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Kfz_Vollmacht_2006.pdf (30.06 KB / Acrobat PDF)
Erklärung bei Zulassung eines Fahrzeuges auf Minderjährige
Erklaerung_Minderjaehrige.pdf (18.11 KB / Acrobat PDF)
Info-Blatt der Zulassungsstelle des Kreises Groß-Gerau
Info-Blatt.pdf (34.87 KB / Acrobat PDF)

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