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Kreisverwaltung: Bereiche: Zulassungsstelle Groß-Gerau: Kurzzeitkennzeichen
 
Kurzzeitkennzeichen Sie möchten ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?

Kurzeitkennzeichen dürfen nur verwendet werden für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten mit ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen.

Andere Fahrten sind damit nicht zugelassen. Man darf also nicht 5 Tage lang unbeschränkt damit fahren. Die Verwendung für andere Zwecke kann zu erheblichen Problemen führen (Versicherungsschutz, Steuerhinterziehung).

Kurzzeitkennzeichen gelten maximal 5 Tage einschließlich des Ausgabetages. Der letzte Tag der Gültigkeit ist in einem gelben Feld auf der rechten Seite des Kennzeichens angegeben.

Die am 01. Mai 1998 eingeführten Kurzzeitkennzeichen haben die früher roten Kurzzeitkennzeichen abgelöst und müssen nicht mehr zurück gegeben werden. Damit bleibt dem Kennzeicheninhaber ein zweiter Gang zur Zulassungsstelle erspart.

Ein Kurzzeitkennzeichen kann bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland, unabhängig vom Wohnsitz des Kennzeicheninhabers, beantragt werden. Wenn Sie z. B. ein stillgelegtes Fahrzeug aus Hamburg kaufen und überführen möchten, können Sie die Kurzzeitkennzeichen auch in Hamburg beantragen.

Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland:

Eine Überführung von Fahrzeugen ins Ausland mit roten (06-er) bzw. Kurzzeitkenn-zeichen ist nur bedingt möglich und hängt von der Akzeptanz im jeweiligen ausländischen Staat ab.

Soweit die Kennzeichen im Ausland nur toleriert werden, besteht kein Rechtsanspruch auf eine Anerkennung.

Beantragen Sie im Zweifelsfall Ausfuhrkennzeichen.
 
Benötigte Unterlagen:
  • Deckungskarte für 'Kurzzeitkennzeichen'
  • evtl. Vollmacht (s. u.: bitte nachlesen!)

    zusätzlich:

    bei Privatpersonen:
  • gültiger original Personalausweis oder Pass
    mit Pass und Wohnsitz in Deutschland außerhalb Kreis GG:
    Meldebescheinigung nicht älter als 3 Jahre

    bei Firmen:
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
    (nicht älter als 3 Jahre, wenn älter s. u. 'Firmenzulassung')
  • gültiger original Personalausweis oder Pass der unterschriftsberechtigten Person
 
Kosten:
  • 10,80 Euro
  • zuzüglich Schilderkosten beim Schildermacher
siehe auch:
- Vollmacht
- Firmenzulassung
- Ausfuhrkennzeichen
Download:

Zulassung
Emissionsschlüsselnummern + Auszug aus dem Bundesgesetzblatt
Feinstaubplaketten_Stand_01_01_07.pdf (514.01 KB / Acrobat PDF)
Vollmacht für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Verbindung mit Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Kfz_Vollmacht_2006.pdf (53.36 KB / Acrobat PDF)
Merkblatt zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Hessen
Kfz-Steuer_2005_Merkblatt.pdf (18.72 KB / Acrobat PDF)
Liste der Finanzämter
Kfz-Steuer_2005_Liste_Finanzaemter.pdf (22.14 KB / Acrobat PDF)
Info-Blatt der Zulassungsstelle des Kreises Groß-Gerau
Info-Blatt.pdf (124.47 KB / Acrobat PDF)
Erklärung bei Zulassung eines Fahrzeuges auf Minderjährige
Erklaerung_Minderjaehrige.pdf (18.11 KB / Acrobat PDF)

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