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Kreisverwaltung: Bereiche: Zulassungsstelle Groß-Gerau: Informationen zum Thema 'Elektro-Scooter'
 
Elektro-Scooter Informationen zum Thema 'Elektro-Scooter':

Seit einiger Zeit treten sie auf unseren Straßen und im Handel häufiger in Erscheinung: 'Elektro-Scooter' oder 'Elektro-Roller'.

Damit werden Fahrzeuge bezeichnet, die - mit oder ohne Sitzgelegenheit - von einem Elektromotor angetrieben werden und zum Teil bis zu 50 km/h schnell fahren. Oft sind dies Spielgeräte, deren Bremsen und lichttechnische Einrich-tungen mehr als mangelhaft sind. Diese haben im Straßenverkehr nichts zu suchen.

Wollen Sie jedoch einen Elektro-Scooter für den Straßenverkehr erwerben, beachten Sie folgendes:
Soweit er über 6 km/h fährt, benötigt er eine sogenannte Betriebserlaubnis oder EG-Typenbescheinigung. Diese wird normalerweise beim Kauf mitgeliefert. Falls nicht, sollte man sich an den Hersteller wenden. Man kann auch über den TÜV eine Einzelbetriebs-erlaubnis erwerben. Die Erteilung könnte aber von technischen Nachrüstungen abhängig gemacht werden. Das kann allerdings teuer werden!

Bei Elektro-Scootern stellt sich außerdem in der Regel die Frage nach Versicherungs-schutz, Fahrerlaubnis und Helmpflicht! Hier sind sie in der Regel mit Mofas zu vergleichen:
  • Liegt die Höchstgeschwindigkeit zwischen 7 und 45 km/h benötigen sie ein Versicherungskennzeichen, darüber ein 'normales' Kennzeichen.

  • Unter 25 km/h Höchstgeschwindigkeit wird eine Mofaprüfbescheinigung benötigt (Mindestalter = 15 Jahre), bis 45 km/h ein Führerschein der Klasse M und darüber sogar die Klasse A1 (für M u. A1 Mindestalter = 16 Jahre).

  • Über einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h besteht Helmpflicht.


  • Wer einen Elektro-Roller im öffentlichen Straßenverkehr entgegen den Vorschriften nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, ohne Versicherungsschutz oder Führerschein ist die Benutzung sogar strafbar! Die Polizei ist berechtigt, in solchen Fällen die Fahrzeuge zu beschlagnahmen.

    Informieren Sie sich daher vor dem Kauf eines Elektro-Scooters genau. Dann macht die Neuerwerbung auch Spaß und birgt keine bösen Überraschungen!

    Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
     
    Download:

    Zulassung
    Emissionsschlüsselnummern + Auszug aus dem Bundesgesetzblatt
    Feinstaubplaketten_Stand_01_01_07.pdf (514.01 KB / Acrobat PDF)
    Liste der Finanzämter
    Kfz-Steuer_2005_Liste_Finanzaemter.pdf (22.14 KB / Acrobat PDF)
    Merkblatt zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Hessen
    Kfz-Steuer_2005_Merkblatt.pdf (18.72 KB / Acrobat PDF)
    Vollmacht für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Verbindung mit Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
    Kfz_Vollmacht_2006.pdf (30.06 KB / Acrobat PDF)
    Erklärung bei Zulassung eines Fahrzeuges auf Minderjährige
    Erklaerung_Minderjaehrige.pdf (18.11 KB / Acrobat PDF)
    Info-Blatt der Zulassungsstelle des Kreises Groß-Gerau
    Info-Blatt.pdf (34.87 KB / Acrobat PDF)
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